Nach dem neuen UrhWissG Gesetz war ja das Kopien aus Schulbüchern komplett verboten – zumindest offiziell.
Knapp 1 Jahr später steht nur der neue „Gesamtvertrag für das Vervielfältigen an Schulen“. Er ist hier als PDF einzusehen:
In Kürze:
- Kopiert werden dürfen maximal 15 % eines Werkes, höchstens 20 Seiten.
- Kopien – auch digital – nur für den eigenen Gebrauch.
- Kopien dürfen digital und analog an die Schüler_innen weitergegeben werden.
- Gilt für alle Schulen.