„Start your photocopiers“

Nach dem neuen UrhWissG Gesetz war ja das Kopien aus Schulbüchern komplett verboten – zumindest offiziell.

Knapp 1 Jahr später steht nur der neue „Gesamtvertrag für das Vervielfältigen an Schulen“. Er ist hier als PDF einzusehen:

In Kürze:

  • Kopiert werden dürfen maximal 15 % eines Werkes, höchstens 20 Seiten.
  • Kopien – auch digital – nur für den eigenen Gebrauch.
  • Kopien dürfen digital und analog an die Schüler_innen weitergegeben werden.
  • Gilt für alle Schulen.

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